Die Kantone berücksichtigen bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Angebots an Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen insbesondere private Angebote, deren Besuch für Lernende unentgeltlich ist.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 5 Private Anbieter Die Kantone berücksichtigen bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Angebots an Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen insbesondere private Angebote, deren Besuch für Lernende unentgeltlich ist. 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen