Das SBFI beauftragt eine externe Stelle mit der fachlichen Leitung der Prüfung (Prüfungspräsidium).
Das Prüfungspräsidium nimmt folgende Aufgaben wahr:
Es ernennt das Fachpersonal.
Es legt das Thema der IDPA fest.
Es entscheidet über die Gewährung von besonderen Hilfsmitteln oder mehr Zeit (Nachteilsausgleich).
Es fällt die Prüfungsentscheide.
Es entscheidet über Sanktionen.