Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat:
mindestens 20 Punkte erreicht;
nicht mehr als zwei Noten unter 4 hat; und
keine Note unter 2 hat.
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat:
die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt;
ohne rechtzeitige Angabe triftiger Gründe der Prüfung fernbleibt;
ohne Bewilligung die angefangene Prüfung nicht fortsetzt;
sich unerlaubter Hilfsmittel bedient oder sich andere Unredlichkeiten zu Schulden kommen lässt.