Die Ergänzungsprüfungen stehen unter der Aufsicht der Schweizerischen Maturitätskommission.
Sie werden unter Vorbehalt von Absatz 3 von der Schweizerischen Maturitätskommission abgenommen.
Die Schweizerische Maturitätskommission kann auf Antrag eines Kantons eine Schule mit eidgenössisch anerkannter gymnasialer Maturität ermächtigen, die Ergänzungsprüfung selber abzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Schule einen einjährigen Kurs führt, der auf die Prüfung vorbereitet.