Die Eidgenossenschaft übernimmt den Bau und die Unterhaltungspflicht der Sternwarte in eigenen Kosten, bzw. schiesst die benötigte weitern Summen aus eigenen Mitteln zu.
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- Erlass-Kontext
- SR 414.111 · Erlass · Consolidation: 414.111 - 1861-07-31
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 31.07.1861
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§ 2 Die Eidgenossenschaft übernimmt den Bau und die Unterhaltungspflicht der Sternwarte in eigenen Kosten, bzw. schiesst die benötigte weitern Summen aus eigenen Mitteln zu.
- SR-Nummer
- SR 414.111
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 25.05.1861
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht