Das Studienreglement kann eine Bachelor-Arbeit vorsehen.
Zeitpunkt und Dauer der Bachelor-Arbeit sind so festzulegen, dass im Rahmen der Regelstudienzeit der Übertritt in die Master-Stufe ohne Verzögerung gewährleistet ist.
Die Bachelor-Arbeit wird benotet.
Ihr wird eine bestimmte Anzahl ECTS-Kreditpunkte zugeordnet. Diese bilden einen Bestandteil der für die Erteilung des Bachelor-Diploms erforderlichen Anzahl ECTS-Kreditpunkte.
Wird eine Bachelor-Arbeit wiederholt, so muss ein neues Thema bearbeitet werden.