Das Gebührenreglement des Schweizerischen Akkreditierungsrats vom 12. März 20158 wird aufgehoben.
Art. 9 – Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 9
Aufhebung eines anderen Erlasses
- 8 In der AS nicht veröffentlicht.
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- 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2025
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Art. 9 Aufhebung eines anderen Erlasses Das Gebührenreglement des Schweizerischen Akkreditierungsrats vom 12. März 2015 In der AS nicht veröffentlicht. wird aufgehoben. In der AS nicht veröffentlicht. 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 414.205.6
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.03.2018
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht