Weichen einzelne Werte gemäss Artikel 6 erheblich vom Durchschnitt ab, so können diese bei der Festlegung der Referenzkosten unberücksichtigt bleiben.
Art. 7 – Abweichungen
Art. 7
Abweichungen
- Gliederungspfad
- 3. Abschnitt: Festlegung der Referenzkosten
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2019
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Art. 7 Abweichungen Weichen einzelne Werte gemäss Artikel 6 erheblich vom Durchschnitt ab, so können diese bei der Festlegung der Referenzkosten unberücksichtigt bleiben. 3. Abschnitt: Festlegung der Referenzkosten
- SR-Nummer
- SR 414.207.2
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.05.2019
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht