Der geografische Rahmen der vom Bund initiierten Programme nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b BIZMB (Bundesprogramme) wird nach den bildungspolitischen Prioritäten der Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Bereich) festgelegt.
Im Zentrum stehen Programmländer des Bildungsprogramms der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, deren Schlüsselpartner sowie weitere Länder, sofern die Aktivitäten dem Zweck der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung nach Artikel 1 BIZMB entsprechen.