Das SBFI kann die Gesuch stellende Person zur Klärung von Zweifeln im Zusammenhang mit der nachgewiesenen Berufspraxis zu einem Fachgespräch einladen.
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Es entscheidet über die Vergabe des Fachhochschultitels.
14Fassung gemäss Ziff. II 2 der V vom 12. Sept. 2007 über die Aufhebung und Anpassung von Verordnungen im Rahmen der Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 20074525).
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 5 Fassung gemäss Ziff. II 2 der V vom 12. Sept. 2007 über die Aufhebung und Anpassung von Verordnungen im Rahmen der Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4525). Fassung gemäss Ziff. II 2 der V vom 12. Sept. 2007 über die Aufhebung und Anpassun