Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 8 Diplomurkunde 1 Die gesuchstellende Person kann eine Diplomurkunde für ihren Fachhochschultitel verlangen. 2 Sie hat das Begehren zusammen mit dem Gesuch um den Fachhochschultitel zu stellen. 3 Sie trägt die Kosten der Ausstellung der Urkunde.