Der Bund unterstützt die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports.
Er ergreift dazu insbesondere folgende Massnahmen:
Er erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung von Spitzensportlerinnen und -sportlern in der Leistungsentwicklung.
Er unterstützt die Aus- und Weiterbildung von Trainerinnen und Trainern.
Er schafft für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sowie für Angehörige der Armee, die als Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer oder Funktionärinnen und Funktionäre zugunsten von Spitzensportlerinnen oder Spitzensportlern eingesetzt werden, die Möglichkeit, obligatorischen und freiwilligen Militärdienst für die Leistungsentwicklung und Wettkämpfe der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zu nutzen.
Er kann Angebote fördern, die es ermöglichen, Sport und Ausbildung zu vereinbaren.