Die J+S-Kadermitglieder setzen in ihrer Tätigkeit die Grundsätze des fairen und sicheren Sports sowie das Leitbild von J+S um. Sie treffen die erforderlichen Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen.
Art. 15 – Aufgaben
Art. 15
Aufgaben
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 15 Aufgaben Die J+S-Kadermitglieder setzen in ihrer Tätigkeit die Grundsätze des fairen und sicheren Sports sowie das Leitbild von J+S um. Sie treffen die erforderlichen Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen. 1. Titel: Programme und Projekte / 2. Kapitel: «Jugend und Sport» / 5. Abschnitt: J
- SR-Nummer
- SR 415.01
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.05.2012
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht