Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 25 Beiträge an die Kaderbildung 1 Das BASPO kann im Rahmen der bewilligten Kredite den Organisatoren der Kaderbildung Beiträge ausrichten. 2 Das VBS legt die Maximalbeiträge und das Verfahren fest. 1. Titel: Programme und Projekte / 2. Kapitel: «Jugend und Sport» / 6. Abschnitt: Beitragsgewähru