Die Mindestanzahl J+S-Leiterinnen und -Leiter für J+S-Kurse sind im Anhang 2 festgelegt.
Werden Aktivitäten eines Kurses in Teilgruppen ausgeübt, so muss jede Teilgruppe von einer J+S-Leiterin oder einem J+S-Leiter geführt werden, die oder der über sämtliche erforderlichen Anerkennungen zur Durchführung der entsprechenden J+S-Aktivität verfügt.9