Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 65 Ausschluss Von einem Angebot der Kaderbildung kann ausgeschlossen werden, wer: a. aufgrund seiner Fähigkeiten nicht in der Lage ist, dem Kurs zu folgen; b. durch sein Verhalten den Ablauf des Kurses erheblich stört. 3. Kapitel: Erwachsenensport / 1. Abschnitt: Kaderbildung allgemein