Informationen zu Reservationen und Nutzungen von Gebäuden und Anlagen können auf dem Gelände des BASPO auf öffentlich zugänglichen elektronischen Informationstafeln publiziert werden.
Art. 26 – Datenbekanntgabe
Art. 26
Datenbekanntgabe
- Gliederungspfad
- 10. Abschnitt: Informationssysteme für Gebäude und Anlagen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 26 Datenbekanntgabe Informationen zu Reservationen und Nutzungen von Gebäuden und Anlagen können auf dem Gelände des BASPO auf öffentlich zugänglichen elektronischen Informationstafeln publiziert werden. 10. Abschnitt: Informationssysteme für Gebäude und Anlagen
- SR-Nummer
- SR 415.11
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 12.10.2016
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht