Das Gesuch um Ausrichtung von Finanzhilfen muss umfassen:
Angaben über die Gesuchstellerin:
Nachweis über die Erfüllung der Kriterien gemäss Artikel 12 Absatz 2 WeBiG und Artikel 1 dieser Verordnung,
Jahresbericht und genehmigte Jahresrechnung;
Angaben zu den zu unterstützenden Leistungen:
genaue Beschreibung der Leistungen, basierend auf eindeutig definierten, realistischen und klar messbaren Zielen und Massnahmen, und Nennung des dafür notwendigen Budgets,
nachgewiesener Bedarf.
Die Gesuchsunterlagen müssen bis zum 30. April des letzten Jahres einer BFI-Periode beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eingereicht werden. Das Gesuch betrifft die folgende BFI-Periode.
Das SBFI stellt die für die Gesuchseinreichung zu verwendenden Formulare zur Verfügung.2
Stellt das SBFI fest, dass mehrere Gesuche für gleiche oder ähnliche Leistungen eingegeben werden, so weist es die Gesuche an die Gesuchstellerinnen zurück mit der Aufforderung, die Leistungen zu koordinieren.