Der SNF und die Innosuisse erstatten dem SBFI pro Beitragsperiode Bericht über ihre Overheadbeitragszusprachen. Sie legen dabei namentlich die Beitragsverteilung nach Institutionen und nach Förderinstrumenten dar.35
Das SBFI prüft im Rahmen seiner Kontrollaufgaben, ob der im massgeblichen Finanzierungsbeschluss festgelegte Beitragshöchstsatz eingehalten ist, und genehmigt gegebenenfalls den Bericht.
Die Einheiten der Bundesverwaltung erstatten gemäss Artikel 52 FIFG Bericht.