Die Förderorgane verlangen im Rahmen der Gesuchsverfahren Angaben über den Beitrag der Projekte zur nachhaltigen Entwicklung.
Die Forschungsförderungsinstitutionen und die Bundesverwaltung geben im Rahmen ihrer Berichterstattung nach Artikel 52 FIFG sowie die Innosuisse in ihrem Geschäftsbericht nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe o SAFIG Auskunft darüber, wie sie bei der Erfüllung ihrer Fördertätigkeit die Bundesziele für eine nachhaltige Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt berücksichtigt haben.70