Die Höhe des Bundesbeitrags beträgt höchstens 50 Prozent der gesamten Projektkosten.
Die Projektpartner vereinbaren untereinander die Höhe der zu erbringenden Eigenleistungen; sie teilen diese dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mit.
Die Eigenleistungen können als Geld- oder Sachleistungen erbracht werden.
Die von den Industriepartnern eingebrachten Eigenleistungen müssen insgesamt zu mindestens 10 Prozent als Geldleistung erbracht werden.