Die Verordnung vom 12. September 201417 über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation wird aufgehoben.
Art. 18 – Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 18
Aufhebung eines anderen Erlasses
- 17 [AS 2014 2979; 2017 6029, 6607 Anhang Ziff. 4; 2018 1275]
- Gliederungspfad
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 15.09.2022
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Art. 18 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Verordnung vom 12. September 2014 [AS 2014 2979; 2017 6029, 6607 Anhang Ziff. 4; 2018 1275] über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation wird aufgehoben. [AS 2014 29
- SR-Nummer
- SR 420.126
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.01.2021
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht