Die auf den Honoraren der Mitglieder des Innovationsrats und auf den Entschädigungen der Expertinnen und Experten gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben nach AHVG / IVG / EOG und AVIG werden paritätisch, diejenigen nach UVG gemäss den für das Personal der Innosuisse geltenden Regeln geleistet und durch die Innosuisse abgerechnet.
Art. 6 – Abgabepflicht
Art. 617
Abgabepflicht
- 17 Fassung gemäss Ziff. I der V desVerwaltungsrats der Innosuisse vom 16. Sept. 2020, vom BR genehmigt am 4. Nov. 2020 und in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4991).
- Erlass-Kontext
- SR 420.233 · Erlass · Consolidation: 420.233 - 2021-01-01
- Gliederungspfad
- 3. Abschnitt: Sozialversicherungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2021
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Art. 6 Fassung gemäss Ziff. I der V desVerwaltungsrats der Innosuisse vom 16. Sept. 2020, vom BR genehmigt am 4. Nov. 2020 und in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4991). Fassung gemäss Ziff. I der V desVerwaltungsrats der Innosuisse vom 16. Sept. 2020, vom BR genehmigt am 4. Nov. 2020 und in Kraft s
- SR-Nummer
- SR 420.233
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.09.2017
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht