Die Direktion hat folgende Aufgaben:
Sie führt die Geschäfte.
Sie erlässt Verfügungen, insbesondere über die Gebühren.
Sie erarbeitet die Grundlagen für Entscheide des Institutsrats und bereitet die Geschäfte des wissenschaftlichen Beirates vor; sie unterbreitet dem Institutsrat Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates.
Sie erstattet dem Institutsrat mindestens einmal pro Jahr Bericht und unterrichtet ihn unverzüglich im Falle von besonderen Vorkommnissen.
Sie vertritt das Institut nach aussen.
Sie entscheidet über die Begründung, die Änderung und die Auflösung der Arbeitsverhältnisse des Personals des Instituts; vorbehalten bleibt Artikel 9 Buchstaben i und j.
Sie erfüllt alle Aufgaben, die dieses Gesetz nicht einem anderen Organ zuweist.