Die Einwohnerregister enthalten von jeder Person, die sich niedergelassen hat oder aufhält, mindestens die Daten zu den folgenden Identifikatoren und Merkmalen:
Gemeindenummer des Bundesamtes und amtlicher Gemeindename;
Gebäudeidentifikator nach dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) des Bundesamtes;
Wohnungsidentifikator nach dem GWR, Haushaltszugehörigkeit und Haushaltsart;
amtlicher Name und die anderen in den Zivilstandsregistern beurkundeten Namen einer Person;
alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge;
Wohnadresse und Zustelladresse einschliesslich Postleitzahl und Ort;
Geburtsdatum und Geburtsort;
Heimatorte bei Schweizerinnen und Schweizern;
Geschlecht;
Zivilstand;
Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft;
Staatsangehörigkeit;
bei Ausländerinnen und Ausländern die Art des Ausweises;
Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde;
Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde;
bei Zuzug: Datum und Herkunftsgemeinde beziehungsweise Herkunftsstaat;
bei Wegzug: Datum und Zielgemeinde beziehungsweise Zielstaat;
bei Umzug in der Gemeinde: Datum;
Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene;
Todesdatum.