(Art. 3 Abs. 1 Bst. e UIDG)
Die Administrativnummer besteht aus:
dem Präfix «ADM»;
einer nach dem Zufallsprinzip zugeteilten achtstelligen Zahl;
einer Prüfziffer.
Der numerische Teil der Administrativnummer wird nur einmal zugewiesen. Er darf nicht mit dem numerischen Teil einer bereits zugewiesenen UID übereinstimmen.