Der Bund trägt die Kosten für die Volkszählung gemäss Standardprogramm, insbesondere für die Durchführung, für die Erfassung und Auswertung der Daten sowie für die Veröffentlichung der Resultate.
Die Bundesversammlung kann für die Volkszählung mit einfachem Bundesbeschluss einen Zahlungsrahmen bewilligen.
Die Kosten für die Zusatzaufträge werden vollumfänglich vom bestellenden Kanton getragen.