Die Nationalbibliothek regt Forschungsprogramme zur Prüfung und Anwendung neuer Technologien im Bereich des Bibliotheks- und Informationswesens an und beteiligt sich an entsprechenden Projekten.
Art. 20 – Planung und Entwicklung
Art. 20
Planung und Entwicklung
- Gliederungspfad
- 6. Abschnitt: Zusammenarbeit und Koordination
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2021
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 20 Planung und Entwicklung Die Nationalbibliothek regt Forschungsprogramme zur Prüfung und Anwendung neuer Technologien im Bereich des Bibliotheks- und Informationswesens an und beteiligt sich an entsprechenden Projekten. 6. Abschnitt: Zusammenarbeit und Koordination
- SR-Nummer
- SR 432.211
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 14.01.1998
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht