Die übrigen Museen und Sammlungen des Bundes erfüllen die Aufgaben nach Artikel 4 in den vom SNM nicht abgedeckten Bereichen.
Art. 23 – Aufgaben
Art. 23
Aufgaben
- Gliederungspfad
- 4. Kapitel: Übrige Museen und Sammlungen des Bundes
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2010
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Art. 23 Aufgaben Die übrigen Museen und Sammlungen des Bundes erfüllen die Aufgaben nach Artikel 4 in den vom SNM nicht abgedeckten Bereichen. 4. Kapitel: Übrige Museen und Sammlungen des Bundes
- SR-Nummer
- SR 432.30
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 12.06.2009
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht