Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 14 Schulischer Austausch 1 Bund und Kantone fördern den Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften aller Schulstufen. 2 Der Bund kann den Kantonen sowie Austauschorganisationen Finanzhilfen gewähren. 3. Abschnitt: Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sp