In den Beratungen der eidgenössischen Räte und ihrer Kommissionen äussert sich jedes Mitglied in einer Landessprache seiner Wahl.
Für die Behandlung in den Räten und in ihren Kommissionen müssen Botschaften, Berichte, Erlassentwürfe und Anträge in der Regel in Deutsch, Französisch und Italienisch vorliegen.