Als MEDIA-Ersatz-Massnahmen können im Rahmen des bewilligten Kredits gewährt werden:
Finanzhilfen der selektiven Filmförderung für die Entwicklung von audiovisuellen Werken mit europäischem Potenzial (Einzelprojekt- und Paketförderung);
Finanzhilfen der selektiven Filmförderung für den Verleih von europäischen Filmen in der Schweiz durch registrierte Verleihunternehmen;
Finanzhilfen der erfolgsabhängigen Förderung für den Verleih von europäischen Filmen in der Schweiz durch registrierte Verleihunternehmen;
Finanzhilfen für EWR-weite beziehungsweise internationale Weiterbildungsprojekte;
Finanzhilfen für den Marktzugang europäischer Filmschaffender und ihrer Werke;
Finanzhilfen für Filmfestivals, die europäische Filme vorführen;
Finanzhilfen für die Mitarbeit in europäischen Projekten und Netzwerken zur Filmvermittlung, namentlich an ein junges Publikum.
Die Ziele und Indikatoren für die Evaluation der Förderungsinstrumente sind in den Anhängen 1 und 3 festgehalten.33