Finanzhilfen können gewährt werden für die Mitarbeit an länderübergreifenden Initiativen und Projekten zur Filmvermittlung, die:
innovative oder digitale Werkzeuge nutzen und sich an ein junges Publikum bis 19 Jahre richten; oder
einen Katalog bestehender, überwiegend europäischer Filmen und audiovisueller Werke für den Einsatz in der ausserschulischen Filmvermittlung oder Filmbildung aufbereiten.
Gefördert werden können auch die Mitarbeit und der Austausch in Netzwerken, die der Effizienzsteigerung der Filmvermittlung dienen, namentlich indem Synergien geschaffen oder Material und Methoden geteilt werden.
Keine Finanzhilfen werden gewährt für:
die Organisation von Filmfestivals;
die Herstellung von Filmen;
Filmschulen oder akademische Institutionen, deren Aufgabe wesentlich darin besteht, eine Berufsbildung im Bereich Film oder audiovisuelle Produktion zu vermitteln;
Institutionen, die Weiterbildungsmassnahmen für die in der Filmbranche Tätigen anbieten;
öffentlich-rechtliche Körperschaften und öffentlich subventionierte Institutionen.