Anrechenbar sind folgende Kosten:
Personalkosten bis 40 Prozent der Gesamtkosten, wobei Personalkosten von öffentlich subventionierten Organisationen oder Institutionen nicht anrechenbar sind;
eigene Aufenthalts und Reisekosten für Sitzungen und Konferenzen im Ausland;
Material und Betriebskosten.
Für jedes Projekt, für das um Finanzhilfe ersucht wird, muss ein separates Budget eingereicht werden.