Die Branchenorganisationen in den Bereichen Film und Videospiel arbeiten jeweils für ihren Bereich an der Entwicklung von Inhaltsdeskriptoren. Sie beachten dabei internationale Entwicklungen und unterstützen möglichst das Entstehen international vereinheitlichter Deskriptoren. Erachtet der Bundesrat fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Arbeiten der Branchenorganisationen als ungenügend, so unterbreitet er der Bundesversammlung einen Entwurf für eine gesetzliche Regelung der Inhaltsdeskriptoren.
Art. 13 – Inhaltsdeskriptoren
Art. 13
Inhaltsdeskriptoren
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 13 Inhaltsdeskriptoren Die Branchenorganisationen in den Bereichen Film und Videospiel arbeiten jeweils für ihren Bereich an der Entwicklung von Inhaltsdeskriptoren. Sie beachten dabei internationale Entwicklungen und unterstützen möglichst das Entstehen international vereinheitlichter Deskript
- SR-Nummer
- SR 446.2
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.09.2022
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht