Dieses Gesetz regelt für den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele:
die Vorgaben für die Alterskennzeichnung, die Inhaltsdeskriptoren und die Alterskontrolle;
die Massnahmen bei Plattformdiensten;
die Anforderungen an die Jugendschutzregelungen, das Verfahren zu deren Verbindlicherklärung sowie die subsidiäre Regelung durch den Bundesrat;
die Zuständigkeiten für den Vollzug sowie die Aufsicht und die Koordination;
die Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und zur Prävention.