Die Fläche der Kernzone eines Nationalparks beträgt mindestens:
100 km2 in den Voralpen und Alpen;
75 km2 im Jura und auf der Alpensüdflanke;
50 km2 im Mittelland.
Die Kernzone kann aus nicht zusammenhängenden Teilflächen bestehen, sofern:
die Gesamtfläche der Kernzone die Mindestfläche nach Absatz 1 um mindestens 10 Prozent übersteigt; und
die freie Entwicklung der Natur gewährleistet ist.
Mindestens 25 km2 der Kernzone befinden sich unterhalb der Waldgrenze.
Ein Teil der Kernzone kann im grenznahen Ausland liegen, sofern sich die Hälfte der Mindestfläche in der Schweiz befindet und die übrigen Anforderungen dieses Artikels an die Kernzone erfüllt sind.5
Die Umgebungszone umfasst die Kernzone möglichst vollständig. Sie weist eine Fläche auf, die in einem angemessenen Verhältnis zur Fläche der Kernzone steht.