Die Fläche eines Regionalen Naturparks beträgt mindestens 100 km2.
Sie umfasst gesamte Gemeindegebiete. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn:
ein grösseres naturräumlich abgegrenztes Gebiet gesamthaft in die Fläche eines Regionalen Naturparks einbezogen wird;
der ländliche Teil einer grossflächigen Agglomerationsgemeinde mit städtischem Siedlungscharakter zur räumlichen Abrundung der Fläche eines Regionalen Naturparks beiträgt.