Das
BAZG
führt bei Ausfuhrsendungen eine Dokumentenkontrolle durch. Sie bescheinigt die Ausfuhr, wenn diese als ordnungsgemäss befunden wird.
Bei der Ausfuhr aus dem Zollausschlussgebiet wird die Dokumentenkontrolle durch die vom BLV bezeichnete Stelle durchgeführt.
Die Kontrollorgane können eine Identitätskontrolle und eine physische Kontrolle durchführen.