Von der verantwortlichen Person kann die Hinterlegung einer Kaution gefordert werden, um sicherzustellen, dass sie die folgenden Kosten begleicht:
die Identifikationskosten bei Verdacht auf unrichtige Bezeichnung der Tier- oder Pflanzenart;
die Kosten der Lagerung und Unterbringung beanstandeter Exemplare.
Kontrollierte Exemplare können zurückgehalten werden, bis die Gebühren bezahlt und die Kosten beglichen sind oder deren Bezahlung oder Begleichung sichergestellt ist.