Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 18 Verbotene Handlungen bei Schweinen Bei Schweinen sind zudem verboten: a. das Coupieren des Schwanzes; b. das Abklemmen der Zähne bei Ferkeln; c. das Einsetzen von Nasenringen sowie Klammern und Drähten in die Rüsselscheibe. 2. Kapitel: Tierhaltung und Umgang mit Tieren / 3. Abschnitt: Verbot