Verboten sind zudem:
das Amputieren der Krallen von Hauskatzen und anderen Katzenartigen (Felidae);
operative Eingriffe zur Erleichterung der Haltung von Heimtieren, wie Zahnresektion, Coupieren der Flügel oder Entfernen von Sekretdrüsen; ausgenommen sind Eingriffe zur Verhütung der Fortpflanzung oder das Entfernen der Afterkrallen;
die Ständerhaltung von Papageienartigen und die Haltung von Gesangskanarien in Harzerbauern;
die Verwendung von Sandhülsen als Überzug von Sitzstangen für Vögel;
bei Laufvögeln das Coupieren des Schnabels und das Anbringen von Hilfsmitteln, die das Schliessen des Schnabels verhindern, sowie die Federgewinnung von lebenden Laufvögeln;
das Einrichten und Betreiben von für das Publikum zugänglichen Gehegen mit Kaninchen, Kleinnagern und Küken an Veranstaltungen.