Schweine müssen in Gruppen gehalten werden. Ausgenommen sind Sauen während der Säuge- und Deckzeit sowie Eber ab der Geschlechtsreife.
Schweine dürfen nicht angebunden gehalten werden.
Zuchteber und Mastschweine dürfen nicht in Kastenständen gehalten werden.
Kastenstände für Sauen dürfen nur während der Deckzeit und höchstens während zehn Tagen verwendet werden.