Ferkel dürfen in den ersten zwei Lebenswochen nicht abgesetzt und mutterlos aufgezogen werden. Ausgenommen davon sind Einzelfälle, bei denen die Sau vorzeitig stirbt, aus gesundheitlichen Gründen getötet oder geschlachtet werden muss oder gesundheitliche Probleme hat, die das Säugen verunmöglichen.
Art. 50a – Mutterlose Ferkelaufzucht
Art. 50a63
Mutterlose Ferkelaufzucht
- 63 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Dez. 2024, in Kraft seit 1. Febr. 2025 (AS 2025 21).
- Gliederungspfad
- 3. Kapitel: Haustiere 3. Abschnitt: Schweine
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.02.2026
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Art. 50a Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Dez. 2024, in Kraft seit 1. Febr. 2025 (AS 2025 21). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Dez. 2024, in Kraft seit 1. Febr. 2025 (AS 2025 21). Mutterlose Ferkelaufzucht Ferkel dürfen in den ersten zwei Lebenswochen nicht abgesetzt und mutterlos aufgezo
- SR-Nummer
- SR 455.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.04.2008
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht