Den Wildtieren gleichgestellt sind:
die Nachkommen aus der Verkreuzung von Wild‑ und Haustieren sowie deren Rückkreuzung an die Wildform;
die Nachkommen aus der weiterführenden Zucht mit den Tieren nach Buchstabe a untereinander;
die Nachkommen aus der ersten Kreuzungsgeneration zwischen Nachkommen nach Buchstabe a und Haustieren.