Als Gruppenhaltung gilt die Haltung von mehreren Tieren einer oder mehrerer Arten in einer Unterkunft oder in einem Gehege, bei der sich jedes Tier frei bewegen kann.
Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss bei der Gruppenhaltung:
dem Verhalten der einzelnen Arten und der Gruppe Rechnung tragen;
soweit nötig für Ausweich‑ und Rückzugsmöglichkeiten sorgen; und
für Tiere, die zeitweilig einzeln leben, sowie für unverträgliche Tiere separate Unterkünfte oder Absperrgehege bereitstellen.