Der praktische Teil vermittelt die Inhalte nach Artikel 25 Buchstaben a–f sowie die praktische Umsetzung der Vorgaben in einer bestehenden Versuchstierhaltung.
Art. 21 – Inhalt des praktischen Teils
Art. 21
Inhalt des praktischen Teils
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.02.2025
Verfügbare Sprachversionen
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Art. 21 Inhalt des praktischen Teils Der praktische Teil vermittelt die Inhalte nach Artikel 25 Buchstaben a–f sowie die praktische Umsetzung der Vorgaben in einer bestehenden Versuchstierhaltung. 2. Kapitel: Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung / 5. Abschnitt: Leiterinnen und Leiter von Ver
- SR-Nummer
- SR 455.109.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 05.09.2008
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht