Hälterungsbecken für Fische und Panzerkrebse müssen der Tierart entsprechende Wasserparameter aufweisen. Die der Tierart entsprechende Besatzdichte muss eingehalten werden. Werden Fische und Panzerkrebse umgesetzt, so muss die maximale Temperaturdifferenz im Rahmen des der Tierart entsprechenden Toleranzbereichs liegen.
Für Fische, die nach der Ankunft im Betrieb gehältert werden, gelten die Vorgaben für die maximale Futterentzugsdauer nach Anhang 2 Tabelle 7 TSchV.