Die Gemeinden stellen unentgeltlich zur Verfügung:
die Lokale und Anlagen für die Orientierungsveranstaltungen;
die Wacht- und Arrestlokale;
die Plätze und Lokale für die Mobilmachung;
die Besammlungs- und Parkplätze für die Truppe;
die Anschlagstellen für Aufgebotsplakate und andere Mitteilungen der Militärbehörden.