Der Bund kommt für die Versorgung der Angehörigen der Armee auf.
Er sorgt für Angehörige der Armee im Militärdienst und in dienstlichen Angelegenheiten ausser Dienst für eine ausreichende und kostenlose Grundversorgung mit Postdiensten und für angemessene digitale Kommunikationsmöglichkeiten.